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Einbehaltene Lohnsteuer durch Lohnsteuererklärung oder Lohnsteuerjahresausgleich für 2009, 2010, 2011 oder 2012 zurückholen

Sie wollen wissen, ob es vorteilhaft ist eine Lohnsteuererklärung als Angestellter bzw. Arbeitnehmer abzugeben? Auf dieser Internetseite erhalten Sie einen kurzen Einblick zum Thema Lohnsteuer und Lohnsteuererklärung. Achten Sie insbesondere auch auf den Hinweis zu möglichen fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen für 2010.


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Willkommen auf der Internetseite Lohnsteuererklärung.info mit Informationen zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung. Der Begriff Lohnsteuererklärung ist zumeist verbunden mit der Abgabe einer Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern. Er wird aber auch im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Lohnsteuer-Anmeldung von Arbeitgebern verwendet. Auf dieser Webseite soll der Begriff Lohnsteuererklärung jedoch hinsichtlich der Möglichkeit von Arbeitnehmern verwendet werden, sich abgeführte Lohnsteuer aufgrund der Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten zu lassen.

Wozu dient die Lohnsteuer? Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vom Arbeitgeber durch Abzug vom Arbeitslohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für den Lohnsteuerabzug vom Gehalt oder Arbeitslohn greift der Arbeitgeber auf nach amtlichen Vorgaben erstellte Lohnsteuertabellen zurück. In den Lohnsteuertabellen können nicht alle individuellen steuerrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. In vielen Fällen kann daher die Abgabe einer Lohnsteuererklärung z.B. für die Jahre 2009, 2010, 2011 oder 2012 zu einer Erstattung eines Teils der vom Arbeitgeber abgeführten Lohnsteuer führen.

Wann lohnt sich die Abgabe einer Lohnsteuererklärung? An dieser Stelle sollen nur einige beispielhafte Fälle gezeigt werden, bei denen die Abgabe einer Lohnsteuererklärung vorteilhaft sein kann. Ob die Abgabe einer Lohnsteuererklärung zu Erstattungen führt, sollte z.B. in folgenden nicht abschließenden Fällen geprüft werden.

- Falls die Werbungskosten den Freibetrag für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit übersteigen.
- Wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden hat, bzw. sich Schwankungen in der Höhe des Gehaltes ergeben haben.
- Bei hohen Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.
- Bei steuerlicher Berücksichtigung von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Falls sich ein negativer Progressionsvorbehalt aus steuerfreien Verlusten im Ausland ergibt.

Es gibt aber auch zahlreiche weitere Fälle in denen die Abgabe einer Steuererklärung vorteilhaft sein kann, so z.B. wenn es bei Abgabe der Lohnsteuererklärung zu einer Erstatung von Abgeltungssteuer kommt. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten Sparerfreibetrag.info oder Freistellungsauftrag.biz


Welche Arbeitnehmer müssen eine Lohnsteuererklärung abgeben? Auch für Angestellte kann sich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergeben. Einige Veranlagungsgründe ergeben sich aus §46 EStG. Diese Gründe sind z.B. gegeben, falls Nebeneinkünfte in bestimmten Größenordnungen vorliegen oder Einkünfte zu berücksichtigen sind, welche dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Aber auch wenn etwa eine Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung vorlag oder Freibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder Ähnlichem auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung.

Wozu dient der Lohnsteuerjahresausgleich? In diesem Fall führt der Arbeitgeber für einen unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer einen Lohnsteuerjahresausgleich durch, wodurch es zu einer Erstattung zuviel einbehaltener Lohnsteuer etwa für das Jahr 2010 oder 2011 kommen kann. Die Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende und der betriebliche Lohnsteuerjahresausgleich sind Aufgaben der steuerberatenden Berufe.

Welche Fragen können sich bezüglich der Abgabe Ihrer Lohnsteuererklärung ergeben? Vor der Abgabe der Lohnsteuererklärung könnten unter anderem folgende Fragen bedacht werden. Bis zu welchem Jahr ist die Abgabe der Lohnsteuererklärung noch möglich? Welche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder weitere steuermindernden Faktoren sind in der Steuererklärung anzugeben? Kommt es zu einer Erstattung bei der Abgabe der Lohnsteuererklärung? Besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung? Die beispielhaft gestellten Fragen sind immer individuell zu beantworten und können z.B. von einem Steuerberater beantwortet werden.

Wie kann herausgefunden werden, ob sich die Abgabe einer Lohnsteuererklärung lohnt? Der einfachste Weg zu prüfen, ob sich die Abgabe der Lohnsteuererklärung beseht darin, einen Steuerberater zu befragen. Auch durch Verwendung einer Steuersoftware lässt sich die zu zahlende Steuer bzw. eine Erstattung berechnen. Mittlerweile gibt es viele günstige Steuererklärungsprogramme. Schauen Sie hierzu unten auf der Produktseite oder unter Steuer-Spar-Erklärung 2011 .

Es gibt aber auch zahreiche Webseiten, bei denen die Höhe der Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben, Familienstand usw. eingegeben werden kann. Auf den Seiten wird aufgrund dieser Angaben dann eine Online-Steuerberechnung vorgebommen. Im Ergebnis erhalten Sie auf diesem Weg zumindest eine Grobeinschätzung, ob es zu einer Erstattung von Lohnsteuer, Abgeltungssteuer etc. bei Abgabe einer Steuererklärung kommt. Bitte bedenken Sie, dass zum Teil eine Verpflichtung zur Abgabe der Lohnsteuererklärung besteht.


Für das Jahr 2010 können die Lohnsteuerbescheinigungen bei vielen Arbeitnehmern, die freiwillig oder privat versichert sind, fehlerhaft sein. Es handelt sich damit um Arbeitnehmer, die mit ihrem Gehalt über den Jahresarbeitsentgeltgrenzen liegen. Aufgrund von teilweise nicht korrekt arbeitender Software kann es sein, dass in den Zeilen 24,25 und 26 falsche Werte stehen. Bei Übernahme der falschen Werte in die Einkommensteuererklärung kann dieses zu einer höheren Einkommensteuerbelastung führen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten Steuererklärung-2010 oder Beitragsbemessungsgrenze-Krankenversicherung.info


Wie können mit der Lohnsteuererklärung Vermögenswirksame Leistungen beantragt werden? Vermögenswirksame Leistungen werden zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Näheres zu den Voraussetzungen und zum Antrag für Vermögenswirksame Leistungen finden Sie unter dem gerade genannten Link.

Was kann getan werden, wenn bei einer Lohnsteuererklärung im Rahmen einer Antragsveranlagung eine Steuernachforderung herauskommt? In diesem Fall sollte innerhalb der Einspruchsfrist umgehend Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden und eventuell der Antrag zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung zurückgenommen werden. Aber auch an dieser Stelle ist zu empfehlen, den Steuerbescheid vorher durch einen Steuerberater prüfen zu lassen oder mit Hilfe einer Steuersoftware zu überprüfen. Wenn das Finanzamt sich nämlich verrechnet hat und es zu einer Steuererstattung kommen müsste, sollte im Rahmen des Einspruchs oder Änderungsantrages entsprechend gegenüber dem Finanzamt argumentiert werden.

Wir hoffen, Ihnen auf dieser Seite einige nützliche Informationen zur Lohnsteuererklärung vermittelt zu haben.

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